Private Krankenversicherung


Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP).

Hierbei lege ich gemäß der aktuellen Empfehlung der deutschen Psychotherapeutenvereinigung den Steigerungssatz von 3,37 für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie zugrunde. Eine Einzelsitzung von 50 min. entspricht so 135,54€.

Ggf. übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten nicht in voller Höhe. Sollte dies der Fall sein, verpflichten Sie sich, die Kosten bzw. Mehrkosten der Behandlung privat zu tragen.


Die individuellen Leistungen für Psychotherapie unterscheiden sich jedoch zwischen den privaten Krankenversicherungen sowie nach Ihrem persönlichen Tarif. Bitte klären Sie daher vor Aufnahme der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie erstattet. Bitten Sie um die Zusendung entsprechender Unterlagen für die Beantragung. Sind Sie beihilfeberechtigt, benötigen Sie ebenfalls Antragsformulare, die Ihnen die Beihilfestelle auf Anfrage zusendet.



Kostenerstattungsverfahren über Ihre gesetzliche Krankenkasse


Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Wenn Sie wünschen, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Therapie übernimmt, ist dies nur im Kostenerstattungsverfahren nach §13 Abs. 3 SGB V möglich. Als Patient*in haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine zeitnahe Behandlung. Nach §13 Abs.

3 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet, für die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten aufzukommen, wenn hierfür eine Indikation und Notwendigkeit besteht. Kann Ihnen die Krankenkasse innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem/einer Vertragsbehandler*in anbieten, so ist sie angehalten, die Kosten für eine Behandlung auch in einer Privatpraxis zu übernehmen. Für die Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren muss ein Antrag an Ihre Krankenkasse gestellt werden.


Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen hat hierzu einen Flyer mit den nötigen Informationen erstellt:

https://vpp.org/cms/images/2019/190726_flyer_ausservertragliche_pt.pdf


Bitte kontaktieren Sie mich, damit wir das Prozedere besprechen können.

Selbstzahler


Natürlich ist es auch möglich, die Psychotherapie aus unterschiedlichen Gründen selbst zu zahlen. Dabei sind keinerlei weitere Formalitäten zu erfüllen.




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